Barrierefreiheit

ERKLÄRUNG ZUR BARRIEREFREIHEIT

Wir bemühen uns um weitgehende Barierefreiheit – in unseren Praxisräumen wie auf unseren Internetseiten. Bitte vereinbaren Sie Ihren Termin bei uns telefonisch oder direkt in unserer Praxis. Das Terminanfrage-Formular ist ein zusätzliches Angebot für Patienten, auch außerhalb unserer telefonischen Sprechzeiten mit uns in Kontakt zu treten. Ein Verbrauchervertrag im Sinne des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) wird weder angebahnt noch abgeschlossen. Ein Behandlungsvertrag nach § 630 a BGB kann in unserer Radiologischen Praxis grundsätzlich erst im Rahmen der Patientenaufklärung angebahnt und abgeschlossen werden.

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